Von Peter K. Panem – 18. Juli 2024.
Man muss die Zeitschrift COMPACT weder gut finden, noch ihre Inhalte teilen, um das jetzige Verbot von Innenministerin Nancy Faeser als Angriff auf die Pressefreiheit zu verstehen und entschieden zu verurteilen. Angesichts der bevorstehenden Wahlen in Sachsen und Thüringen und den zu erwartenden Gewinnen der AfD, muss das Verbot des Compact-Magazins, welches des Öfteren auch als Werbeplattform der Alternative für Deutschland diente, im Kontext mit den nahenden Landtagswahlen eingeordnet werden.
In der Verbotsbegründung von Faeser wird COMPACT als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet und sie feiert ihr Vorgehen mit den Worten, „unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen.“
Es ist jedoch in Deutschland nicht so einfach, ein Presseorgan zu verbieten, sondern diesbezüglich wurden gem. Art. 5 Abs.1 GG, hohe Hürden eingebaut. Für ein Verbot einer Vereinigung oder Organisation genügt es nämlich nicht, wenn diese verfassungsfeindliche Positionen vertritt, es müsse hinzukommen, dass sie sich insgesamt in kämpferischer Haltung hervortut, z. B. offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagiert, aufgewiegelt oder zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert. Die Entscheidung, ob das bei COMPACT der Fall ist bleibt jedem Leser selbst überlassen.
Nancy Faeser hat sich bei Ihrem Verbot jedoch eines besonderen Tricks bedient, der aus rechtlicher Sicht mehr als bedenklich ist. Sie erklärte nämlich die Firma Compact (die eine GmbH ist) zu einem Verein, um so durch ein Vereinsverbot das Magazin und Compact TV verbieten zu können. Einer unabhängigen juristischen Prüfung wird dieses Vorgehen natürlich nicht standhalten können.
In ihrem erneuten Angriff gegen alles, was in den Augen der Herrschenden als Desinformation oder Delegitimierung des Staates eingestuft wird und der herrschenden Ideologie bzw. den Bestrebungen der totalen Kontrolle widerspricht, handelt Innenministerin Faeser im Sinne einer globalistischen Elite aus UN, WEF, WHO und EU und stellt sich somit auf eine Stufe mit anderen totalitären Regimen, die ansonsten immer gerne selbstherrlich kritisiert werden.
Nach RT und Sputnik ist das Verbot von COMPACT ein weiterer Schritt, der sich bei der Bevölkerung unter dem Schlagwort eines „Kampfes gegen Rechts“ gut verkaufen und viele Menschen vor einer Solidarisierung mit diesem Magazin zurückschrecken lässt. Doch mit COMPACT wird es nicht aufhören. Das jetzige Verbot ist nur ein weiterer Schritt hin zu einem totalitären Staat, indem es keine unabhängigen, freien und regierungskritischen Medien mehr gibt. Das Vorgehen von Faeser erinnert dabei an das am 4. Oktober 1933 vom damaligen Kabinett verabschiedete Schriftleitergesetz, welches am 1. Januar 1943 in Kraft trat und die Arbeit der damals tätigen Journalisten massiv einschränkte. Es ist ein eindeutiges Zeichen dafür, das der seit 2020 spürbare Totalitarismus nach wie vor praktiziert wird. Die Freiheit wird immer weiter Stück für Stück beseitigt bis es keine Freiräume mehr gibt.
Man mag zu Jürgen Elsässer und COMPACT stehen wie man will und vielem, was dort von ihm publiziert wurde, aus linker Sicht entschieden widersprechen. Dennoch ist das jetzt verhängte Verbot ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit in diesem Land. Das Verbot richtet sich nicht nur gegen das Compact-Magazin, sondern gegen uns alle richtet, die wir das Regime verurteilen und die herrschende Politik dieser Regierung kritisieren. Es ist ein erneuter Warnschuss an alle, die sich kritisch zur aktuellen politischen Lage äußern mit der Botschaft, egal wie die Rechtslage ist, wir können mit euch machen, was wir wollen. In diesem Sinne muss immer wieder an das, Voltaire zugeschriebene Zitat erinnert werden: „Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“
Hierzu auch die junge welt:
https://www.jungewelt.de/artikel/479654.zur-kenntlichkeit.html
Hierzu auch Dagmar Henn vom Deutschen Freidenker-Verband:
Die 80-seitige Verbotsverfügung kann hier eingesehen werden:
https://images-de.epochtimes.de/uploads/2024/07/Verbotsverfuegung-BMI_Gruende-2.pdf