Von Roberto De Lapuente – 18. März 2026
Netzfund: https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/eine-unbewiesene-geschichte-die-ein-land-bewegte/
Scheinbar ein ganzes Land wurde durch eine Geschichte mobilisiert, die es so gar nicht gab. Das hat nun ein Gericht endgültig bestätigt. Aber wen interessiert das noch?
Am 23. November 2023 traf sich in Potsdam eine Gruppe, um dort über Remigration – Abschiebungen – zu sprechen. Anfang 2024 berichtete die sogenannte Rechercheplattform Correctiv von dem Treffen. Schnell entstand aus dem Bericht, den auch große Medien aufgriffen, eine gesellschaftliche Mobilisierung. Wenige Tage danach gehen daraufhin in ganz Deutschland Menschen auf die Straße, um gegen rechts zu demonstrieren. Im Laufe der folgenden Wochen wird jenes Treffen immer wieder behandelt. Es wird als Beleg dafür genommen, dass die Übernahme der Rechten kurz bevorstehe. Die damalige Bundesregierung unterstützt die Proteste – Proteste, die der in einer tiefen Krise steckenden Ampelkoalition wohltun, denn sie verlagern die Schwerpunkte in der öffentlichen Debatte.
Immer wieder rufen Nichtregierungsorganisationen zu Protesten auf, die auch die noch im Amt befindliche Regierung stützen sollen und die wiederum Gelder auf die Konten »der Zivilgesellschaft« überweisen lässt. Einige Teilnehmer des Treffens, das in der Öffentlichkeit geschichtsvergessen als Wannsee-Konferenz 2.0 kursiert, klagen daraufhin auf Unterlassung. Mit Teilerfolgen. Gestern nun der vorerst letzte Akt: Das Landgericht Berlin II hat dem Recherche-Netzwerk Correctiv in einem presserechtlichen Verfahren teilweise untersagt, bestimmte Aussagen über jenes Treffen in Potsdam zu verbreiten. Zwar ist nun nicht die ganze Geschichte hinfällig, könnte man nun schlussfolgern: aber das Herzstück der damaligen Recherche wurde kassiert, was nahelegt, dass die Story in der Tat völlig verbrannt ist.
Ein Ausflug zum Wannsee
Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere Passagen aus einer Correctiv-Recherche, die Inhalt und Zielsetzung des Treffens beschrieben. Das Gericht untersagte insgesamt drei Aussagen. Dazu gehört erstens die Darstellung, bei dem Treffen sei ein »Masterplan zur Ausweisung [auch] deutscher Staatsbürger« besprochen worden. Zweitens wurden Formulierungen beanstandet, die den Eindruck erwecken, bei dem Treffen seien konkrete, bereits ausgearbeitete politische Maßnahmen oder Programme zur Umsetzung solcher Vorhaben beschlossen oder auch nur geplant worden. Drittens untersagte das Gericht verallgemeinernde oder zugespitzte Darstellungen, die die Inhalte des Treffens als eindeutig feststehende Tatsachen mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen darstellen. Diese seien nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend belegt. Correctiv hat angekündigt, dagegen Berufung einzulegen.
Insgesamt stellt die Entscheidung aus Berlin einen Teilerfolg für die Klägerseite dar. Sie betrifft jedoch nur einzelne Aussagen und nicht die gesamte Recherche, deren grundlegender Inhalt damit rechtlich zunächst unberührt bleibt. Gleichwohl entriss man Correctiv, das immer wieder betonte, dass die grundsätzliche Story stimme, die Deutungshoheit über die damaligen Geschehnisse. Natürlich kann es weiterhin zutreffen, dass in Potsdam derlei Dinge besprochen wurden – beweisen lässt es sich indes nicht. Correctiv hatte die Geschichte jedoch im einem Ton der Wahrhaftigkeit vorgetragen, der jeden Zweifel ausschloss. Andere Medien unterstrichen den vermeintlichen Wahrheitsgehalt, indem sie die Recherche nicht kritisch beäugten, sondern gewissermaßen ungeprüft übernahmen.
Von Anfang an gab es jedoch Zweifel am Recherchebericht, der zunächst nicht direkt deutlich machte, dass Correctiv in den Räumlichkeiten zugegen war, in denen sich die Akteure zum Treffen versammelten. Die Rechercheplattform behauptete allerdings, dass es Insider gegeben habe, die später als Quellen fungierten. Belegen lässt sich das freilich – Quellenschutz – nicht. Alles in allem blieb die damalige Recherche sehr oberflächlich, sie wucherte mit Tatsachen, die zumindest stark hinterfragbar waren – das Landgericht Berlin II sah es offenbar ganz ähnlich.
Eine vage Geschichte als Mobilisierungshelfer
Zumindest an den Formulierungen stieß sich das Gericht. Man könnte nun also berechtigterweise festhalten, dass die Story niemals auf diese Weise hätte veröffentlicht werden dürfen – nicht im Brustton der Überzeugung, die quasi eine Unfehlbarkeit der damals erhobenen Behauptungen stark nahelegten. Der Recherche hätte ein großer Schuss Demut gutgetan, mehr spekulative Elemente – ob sie dann dem Publikum etwas nähergebracht hätte, was sich so oder ähnlich zutrug, sei mal dahingestellt. Die vermeintliche Überzeugungskraft, die in dem tatsächlichen Bericht aus dem Januar 2024 steckte, hätte es jedoch sehr erschwert, das ganze Land – den Ausschnitt, den die veröffentlichte Meinung zeigt – zu mobilisieren.
Die Dynamik wäre wohl gar nicht auf diese Weise entstanden. Doch die zugespitzte Erzählung kam zur richtigen Zeit und entfaltete eine Stimmungslage, die den öffentlichen Diskurs hysterisierte und sich sofort zur moralischen Gewissheit auswuchs, die freilich nicht mehr hinterfragt werden durfte. Wer doch Zweifel äußerte, sah sich schnell dem Verdacht ausgesetzt – wir kennen das bereits –, die falsche Seite zu unterstützen. Hat sich die Öffentlichkeit also durch einen Bericht verführen lassen, der durch unsaubere journalistische Arbeit manipulierte? Ist es nicht das, was man »den Rechten«, also Menschen aus unserer Mitte, die eine eher konservative Sicht auf die Dinge pflegen, unterstellt? Sich leicht manipulieren und verführen zu lassen? Unausgegorenen Geschichten auf dem Leim zu gehen?
Das gestrige Urteil ist insofern auch für jene peinlich, die damals mit Inbrunst verkündeten, dass spätestens mit diesem angeblichen Remigrationsplan ein Ende ihrer Zurückhaltung gekommen sei, die Schilder malten und hochhielten, zu Demonstrationen liefen und davon erzählten, ein 1933-Erlebnis zu haben. Diese Bürger, die für sich in Anspruch nehmen, besonders kritische Zeitgenossen zu sein, haben dem Bericht unhinterfragt Glauben geschenkt, obgleich sich schon anfangs Fragen aufdrängten, auch weil der Recherchebericht, den Correctiv online stellte, recht konfus geschrieben war – man spürte dem Text den Schwerpunkt der Skandalisierung an, ihm fehlt – um es nochmals zu sagen – die notwendige sachliche Gelassenheit. Obgleich sich das Potsdam-Treffen im November 2023 ereignete, benötigte Correctiv noch anderthalb Monate bis zur Veröffentlichung: Warum kam am Ende ein Bericht heraus, der wie mit der heißen Nadel gestrickt schien? Was das Konfuse des Berichtes, der an den notwendigen Stellen der Frage ausweicht, wie man so genau wissen konnte, was da drinnen besprochen wurde, etwa kalkulierte Absicht?
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