oder:
Als hätten wir es nicht vorausgesagt!
Ein Essay von Uwe Moldenhauer.
Schon mit den beiden Artikeln „Hammer and Dance 3.0“ (06/2021, FL-Homepage & Dark Winter Broschüre[2]) und „Hammer and Dance 4.0“ (02/2022, FL-Berlin Homepage[3]) zeichnete sich ab, dass uns das Thema der immer wiederkehrenden und ab dem 01. Oktober 2022 erneut gelten sollenden Coronamaßnahmen auch im herannahenden Herbst/Winters 2022/2023, unter der Folie der von Thomas Pueyo formulierten Theorie des Hammer and Dance, beschäftigen wird. Erinnern wir uns kurz nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichts des Sachverständigenausschusses zur deutschen Corona Politik[4] an die Behauptungen, 3G und 2G werde es nicht mehr geben, oder an das von Marco Buschmann zum 20.03.2022 verkündete absolute Ende aller Maßnahmen[5]. Doch der Herbst-/Winterplan ‚Corona‘ liest sich jetzt erneut ganz anders als die vielen gemachten Versprechungen, die sich nun erneut als leere herausgestellt haben. Das alles gleicht zunehmend einem nie enden wollenden Fortsetzungsroman, in dem der Hauptprotagonist einfach nicht sterben will, egal wie viele Mordversuche er über sich ergehen lassen muss. Wie schön wäre es gewesen, wenn uns diese Kommentierung des Reformentwurfs zum Infektionsschutzgesetztes (IfSG) erspart geblieben wäre, aber, im Gegensatz zu allen unseren Nachbarländern, hält die deutsche Bundesregierung nach wie vor an ihrem bisherigen Umgang mit Corona und den damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen, weitgehend unbeeindruckt von den Erkenntnissen des Evaluationsberichts des Sachverständigenrates, felsen- und unbeirrbar fest. Die Evaluationskommission hatte aus einer Vielzahl von Gründen auch angeraten, die fragwürdige Konstruktion der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aufzugeben und sie erachtete die Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit, durch Rechtsverordnungen vom parlamentarischen Gesetzgebungsprozess abzuweichen, ebenfalls für verfassungswidrig[6]. Doch was kümmern Buschmann und Lauterbusch eine wissenschaftliche Expertise und das desaströse Fazit bezüglich der vergangenen Maßnahmen.
Winterreifen und Schneeketten
Da bescheren uns, förmlich als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk, ein Herr Buschmann von der FDP (Bundesminister der Justiz) und der Regierungsnarr Lauterbach (SPD, Gesundheitsminister) im August 2022 einen Bereifungsplan mit dem wohlklingenden Namen „Gut vorbereitet auf Herbst und Winter“ (s. o.) für die im Herbst/Winter 2022/2023 geplanten Coronamaßnahmen. Unter den für den einfach gestrickten, autofahrenden Normalbürger leicht nachvollziehbaren infantilen Begriffen Winterreifen und Schneeketten sollen von O (1. Oktober 2022) bis O (Ostern, 07.04.2023) wieder verschärfte Coronamaßnahmen Gültigkeit bekommen.
Ach wie schön war doch der Sommer 2022, ohne Abstriche und frei von Dauertestungen sowie Panikpropaganda durften wir wieder (fast) ungehindert reisen, zu Tausenden durch die Hauptstadt demonstrieren, durften Schwurbler-Festivals[7] besuchen und ohne Treppensturm im August fröhlich vor dem Reichstag singend und tanzend den Widerstand feiern. Doch die Freude sollte nur von kurzer Dauer sein. Das mit Spannung erwartete Verhandlungsergebnis unserer beiden Minister schlägt auf ganzer Linie dem Fass den Boden aus. Da wird erneut die Maskenpflicht im Freien in Aussicht gestellt, obwohl inzwischen hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass dies jeglichen vor Infektion bewahrenden Schutz vermissen lässt[8]. Hinzu kommt, dass die sogenannte Gültigkeit des Impfstatus jetzt erneut verkürzt wird, nun auf nur noch drei Monate. Dazu fällt uns doch sofort wieder die heimlich vorgenommene und in einer TV-Show verkündete Verkürzung des Genesenenstatus ein.
Im neugestylten und reformierten IfSG will man, entgegen der jetzigen Regelung, nach der entweder der Bund oder die Länder Maßnahmen anordnen können, zwischen Maßnahmen unterscheiden, die ergriffen werden dürfen, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, und – bei saisonal hoher Dynamik – Schutzmaßnahmen außerhalb einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Schließlich können Länderparlamente aufgrund der Feststellung einer infrastrukturellen Gefährdungslage z. B. auch das Tragen einer MNB in Außenbereichen anordnen. Wo wir in den vergangenen Jahren täglich noch mit nichtssagenden Inzidenzzahlen malträtiert wurden, bleibt jetzt lediglich die subjektive Einschätzung einer sich u. U. möglicherweise entwickelnden Bedrohung. Buschmann betont zwar, dass es z. B. Schulschließungen, Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns nicht mehr geben werde, rechtlich sind sie aber nach wie vor möglich, wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit erneut die epidemische Lage beschließt. Und die zurückliegenden beiden Jahre habe uns mehrfach vor Augen geführt, dass folgender Satz in Politikerkreisen weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit hat: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Markierungspflicht im Restaurant
Mit dem eigentlich aus dem Steuerrecht kommenden Begriff der „Rückausnahme“ werden ab Oktober im Freizeit- und Gastronomiebereich sogenannte „Ausnahmen“ nach der neuen 3G-M-Regel gültig. Wer ohne Maske ins Restaurant oder zu Kultur- oder Sportveranstaltungen will, muss, neben denen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, frisch geimpft (max. drei Monate her), frisch genesen (auch max. drei Monate her) oder tagesaktuell getestet sein (wobei eine Maskenpflicht in einem Restaurant, in der die meiste Zeit eh keine Maske getragen werden muss, noch nie Sinn gemacht hat). Für alle anderen gilt der Zwang zum Tragen einer FFP2-Maske. Das ist nichts anderes als die Wiedereinführung von 3G-light, ungeachtet der Tatsache, dass eine Maskenpflicht weder nützlich noch unschädlich ist. Lauterbach und Buschmann hoffen, dass eine derartige Regelung dazu führen werde, dass sich wieder mehr Menschen impfen lassen und das dann im Herbst-Winter-Abo alle drei Monate erneut. Bereits jetzt haben sich deutlich weniger Menschen ein drittes Mal impfen lassen als erwartet, zudem inzwischen allgemein bekannt ist, dass jede Impfdosis das Risiko eines Impfschadens verdoppelt und in diesem Glücksspiel jeder hofft, nicht den ‚Hauptgewinn‘ zu ziehen, sondern eine Niete.
Konkret bedeutet diese Regelung, dass kerngesunde Personen, bei denen die dritte Impfung (Booster im Sommer z. B. wegen einer Urlaubsreise) länger als drei Monate zurückliegt, jetzt wieder als Ungeimpfte gelten würden und im Freizeit- und Gastronomiebereich zum Tragen einer Maske verpflichtet wären. Um dem zu entgehen, müssten sie sich im Oktober die vierte, im Januar dann die fünfte und im April die sechste Spritze abholen. Nicht nur die bösen Impfunwilligen, Coronaleugner und Schwurbler wären so ganz einfach im Restaurant an ihrer Maske zu erkennen, nein auch diejenigen, die ihre dritte oder vierte Impfung nicht termingerecht aufgefrischt haben, wären jetzt Teil dieser rechten Verschwörergruppe.
Wie aber soll jetzt die Kontrolle dieser Vorschrift praktisch aussehen? Im Eingangsbereich von Restaurant, Kino, Theater, Sport, Konzert oder Stammkneipe müsste entsprechend geschultes Personal zur Verfügung stehen, welches in der Lage ist, die Echtheit sowie die Gültigkeit von Impf- und Genesenenzertifikaten bzw. ärztlichen Attesten zu überprüfen. Weder die Eckkneipe noch das kleine Restaurant sind, auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel, ausreichend mit Personal ausgestattet, um noch jemanden extra abzustellen, der überprüft, wer nun ohne Maulkorb herumlaufen darf und wer nicht. Dass es hier abermals erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gibt, dürfte ebenfalls jedem klar sein.
Wie kann jetzt aber NACH der einmal durchgeführten Einlasskontrolle sichergestellt werden, dass Ungeimpfte oder nicht ausreichend Immunisierte ihre Maske in der jeweiligen Örtlichkeit nicht einfach heimlich wieder abnehmen? Herr Buschmann hat dazu einen ganz wunderbaren Vorschlag. Man könnte zur Kennzeichnung der Gäste z. B. gut sichtbare Aufkleber[9] auf der Kleidung platzieren. Da hat wohl jemand im Justizministerium in Geschichte nicht aufgepasst. Mit dem grünen Punkt auf dem Armani Jackett könnte man dann wieder alle Freiheiten des privilegierten Lebens genießen. Leider gibt es da so eine Partei selbiger Farbe und aus diesem Grund sollte dann der Punkt vielleicht eher, der ideengebenden Partei folgend, gelb sein. Doch das geht gleich gar nicht, denn eine gelbe Markierung auf der Kleidung wäre zutiefst antisemitisch und holocaustleugnend. Bliebe nur noch, in Anerkennung kanzlerischer Tätigkeiten, ein roter Punkt. Doch rot ist ja eher, Winterreifen, Schneeketten und Ampel folgend, die Farbe des Einhaltgebietens. Staatstreue und vielfach geimpfte Mitbürger dürften auf diese Art und Weise auf gar keinen Fall diskriminiert werden.
Noch vernimmt man aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik massive Kritik am Reformentwurf zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung. Hauptgeschäftsführer Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hält eine Befreiung von der Maskenpflicht für Geimpfte oder Genesene im Alltag für nicht kontrollierbar und nur sehr schwer umzusetzen[10]. Der Deutsche Hausärzteverband fordert das Überdenken einer Differenzierung nach vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse und viele Menschen werden sich fragen, weswegen sie sich impfen lassen sollen, wenn die Impfung schon nach drei Monaten ihren Wert verliert[11]. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) fordert, dass alles unternommen wird, um erneute Corona-Maßnahmen zu verhindern. Sie fürchtet einbrechende Umsätze, sollten die Einschränkungen ab Herbst tatsächlich umgesetzt werden[12]. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, mahnt, man dürfe die Menschen nicht ohne wissenschaftliche Grundlage quasi zu immer neuen Boosterimpfungen zwingen[13]. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, forderte Nachbesserungen am geplanten Infektionsschutzgesetz[14]. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge kritisiert, dass die geplanten Regelungen im krassen Widerspruch zu den geltenden Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) stünden[15]. Und selbst FDP-Vize Wolfgang Kubicki fordert den Bundestag auf, den Reformentwurf so nicht zu beschließen[16]. Aber eigentlich brauchen wir uns über das eben geschilderte gar keine Gedanken machen, denn viele Menschen werden eh gezwungen sein, auf kostspielige Freizeitaktivitäten oder einen teuren Restaurantbesuch zu verzichten, weil eine galoppierende Inflation und explodierende Energiepreise die Haushaltskasse bereits mehr als belasten.
Noch ein paar Worte zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach
Schon jetzt, nach nur acht Monaten Amtszeit, ist die Liste von Lauterbachs schweren Verfehlungen lang. Denken wir nur an die heimliche Verkürzung des Genesenenstatus, an die, in einer TV-Talkshow verkündete spontane Rücknahme der geplanten Isolationsaufhebung[17], das Ignorieren der STIKO-Empfehlung zur 4. Impfung, das Leugnen von Impfschäden[18] oder die immer weiter verkürzte Zeitspanne bzgl. einer Auffrischungsimpfung. Dass ein solcher Booster alle drei Monate keinen Sinn ergibt, hatte selbst Lauterbach auch schon einmal erkannt[19].
Jetzt hat Klabauterbach auf einer Bundespressekonferenz bereitwillig sein digitales Impfzertifikat in die Kamera gehalten, um die neue Farbenlehre des QR-Codes von blau, zu grün, zu rot zu demonstrieren. Dumm nur, dass die Aufnahme dieses QR-Codes ausgelesen werden konnte und findige Menschen feststellen mussten, dass dort – und nicht wie von ihm behauptet: er hätte im März eine vierte Impfung erhalten – lediglich drei Impfdosen vermerkt sind. Nach dem digitalen Impfzertifikat der App CovPassCheck hatte die letzte registrierte Impfung vor 271 Tagen stattgefunden, also Mitte November 2021[20]. Sie ist als „Auffrischungsimpfung“ eingetragen. Laut delegiertem Rechtsakt der EU-Kommission zum 1. Februar 2022 und seinem digitalen Impfzertifikat gilt Lauterbach nicht mehr als geimpft. Wenn das Datum der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung länger als 270 Tage zurückliegt, ist das digitale Impfzertifikat der EU nicht mehr gültig[21]. Somit gehört Gesundheitsminister Karl Lauterbach nach deutschem Recht genau zu dem Personenkreis, den er massiv diskriminiert.
Fazit
Schon die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde nach dem Motto: „Besser eine ungeimpfte Pflegekraft als gar keine“ von vielen Einrichtungen zwangsläufig in den Aktenkeller verbannt[22]. Im Rahmen der Hotspot-Regelungen zeigte der Vergleich zwischen den Bundesländern, dass restriktive Maßnahmen wie Abstandsgebot, Maskenpflichten, Zugangsbeschränkungen etc. keine erkennbaren Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen hatten[23]. Es gibt ohne übermäßiges Infektionsgeschehen auch keine juristische Rechtfertigung für die Fortführung des Ausnahmezustands. Der desaströse Reformentwurf zum IfSG strotzt nur so von logischen Brüchen, zeugt vom vollständigen Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse und beinhaltet erneut eine übermäßige Belastung von Kindern und Jugendlichen. Wer der Meinung ist, Winterreifen und Schneeketten gehören nicht nur in den Straßenverkehr sondern auch zur epidemischen Gesundheitsprävention der Bürger (obwohl, etwas quer gedacht, auch die Unfallverhütung im Verkehr der Gesundheit dient), der sollte besser gestern als heute seiner politischen Ämter enthoben werden.
Und noch ein Witz zum Schluss: Was grenzt an Dummheit? Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande.
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/infektionsschutzgesetz-2068856
[2] https://freie-linke.de/freier-funke/2021/06/hammer-and-dance-3-0
[3] https://freie-linke-berlin.de/rotor/hammer-and-dance1-4-0/
[4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_ Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
[5] https://www.cicero.de/innenpolitik/neues-infektionsschutzgesetz-3g-fdp-marco-buschmann-lauterbach
[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html
[7] https://www.youtube.com/watch?v=ZWkoGuISR6I
[8] https://www.merkur.de/welt/coronavirus-ansteckung-draussen-luft-aerosole-ffp2-maskenpflicht-gastronomie-biergarten-90222254.html
[9] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240282699/Corona-Regeln-ab-Oktober-Bei-diesen-Punkten-ist-der-Aerger-programmiert.html
[10] https://www.br.de/nachrichten/meldung/staedte-und-gemeindebund-haelt-maskenpflicht-regelung-fuer-nicht-kontrollierbar,3004db189
[11] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/heftige-kritik-an-corona-massnahmen-fuer-herbst-und-winter,TDeEiNF
[12] https://www.gesundheit.de/news/urn.newsml.afp.com.20220805.doc.32g22q7
[13] https://www.berliner-zeitung.de/news/ab-oktober-dreifach-geimpfte-sollen-wie-ungeimpfte-behandelt-werden-infektionsschutzgesetz-karl-lauterbach-marco-buschmann-geboostert-corona–li.253589
[14] https://www.nordbayern.de/politik/weiter-kritik-an-corona-planen-des-bundes-fur-den-herbst-1.12419673
[15] https://www.n-tv.de/politik/Kritik-an-Infektionsschutzgesetz-reisst-nicht-ab-article23509346.html
[16] Abstimmung im Bundestag am Do. 08. September 2022
[17] https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-chaos-lauterbach-soll-in-talkshow-quarantaene-li.221129
[18] https://report24.news/nanu-ploetzlich-warnt-das-bundesgesundheitsministerium-auf-twitter-vor-schweren-nebenwirkungen/
[19] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/lauterbach-corona-impfung-alle-drei-monate-ist-unsinnig,TE4wDji
[20] https://www.berliner-zeitung.de/news/laut-covpasscheck-karl-lauterbach-zuletzt-vor-271-tagen-geimpft-corona-li.255960
[21] https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
[22] https://www.br.de/nachrichten/bayern/uniklinik-regensburg-ungeimpftes-personal-soll-nicht-kuendigen,TDyxpP1
[23] https://www.welt.de/regionales/hamburg/article238269049/Coronavirus-Die-Verlaufskurven-zeigen-keine-Wirkung-der-Hotspot-Regelung.html