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Der Unfreiwilligen Zähmung?

    Ein Gastbeitrag von Katinka.

    Seit wann gehört Nötigung eigentlich zum guten Ton der Gesellschaft? Wann hat dieses rechtlich strafwürdige Verhalten seinen Ritterschlag erhalten? Warum klatschen die Menschen ihm Beifall und warum wurde ich nicht gefragt? Die Antwort liegt leider auf der nach Freiheit und Selbstbestimmtheit ausgestreckten Hand: weil Gehorsamkeit der kritischen Betrachtungsweise in unserer Gesellschaft den Rang abgelaufen hat.

    Es ist mittlerweile geradezu en vogue, sich zum Gehorsam gegenüber der staatlich vorgegebenen Linie zu bekennen, Gehorsamkeit scheint zum neuen Lieblingsaccessoire aller Autoritätsfanatiker, allen voran der elitären, scheinheiligen Lifestyle-Linken, avanciert zu sein. Aus dem Gehorsam heraus wurde es möglich gemacht, essenzielle Prinzipien der Linken zu unterminieren und faschistisch-getränktes Verhalten vor den eigenen Augen im Sinne einer scheinheiligen Solidarität umzudeuten.

    Aber gehen wir noch einmal zum Anfang des Geschehens zurück. Anfang 2020 von staatlicher Seite zunächst abwartend betrachtet, wurde als Reaktion auf Sars-Cov-2 dann, mit Mitteln der systematischen Angstpropaganda und autoritären Anmaßung bei gleichzeitiger Verweigerung einer nüchternen, sachlichen Analyse auf Basis echter wissenschaftlicher Prinzipien, das postfaktische Zeitalter verfestigt.

    Wenig später wird uns ein autoritätsverliebtes Bühnenstück sondergleichen präsentiert, den Ungehorsamen wurde die Rolle der zu Missionierenden zugewiesen, der Entourage aus Staat und Pharma-Impf-Lobby dagegen die des Heilsbringers. Und das linientreue Publikum tobt vor Süffisanz, im Machtrausch ob des offen zur Schau gestellten faschistoiden Plots.

    Bereits zu Beginn des Stückes scheint es, als hätte das auf Linie gebrachte Publikum, vom Machtrausch beseelt, seinen gesamten Darminhalt auf die Ungehorsamen entleert, und dabei fehlte es an nichts: Hass, Hetze, Denunziantentum, Ausgrenzung und Menschenverachtung.

    Von Kontaktbeschränkungen über Maskenpflicht, Testpflicht- und 2G-getriebener Ausgrenzung aus gesellschaftlicher Teilhabe steigerte man sich auf der Treppe zum Gehorsam in immer neue Sphären. Den neuen Höhepunkt staatlicher Anmaßung bildet dabei, zur Freude der Zero-Covid-Jünger, die zum 16.03.2022 beschlossene einrichtungsbezogene Sars-Cov-2-Impfplicht für Mitarbeiter des Gesundheitswesens, und eine allgemeine Impfpflicht ist bereits in Vorbereitung. Allein die einrichtungsbezogene Impfpflicht betriff in Deutschland über 5 Millionen Menschen[1] und schließt neben ärztlichem und Pflegepersonal unter anderem auch Mitarbeitende in Wissenschaft und Verwaltung ein.

    Diese Impfpflicht kommt einem Berufsverbot gleich und bedroht damit die existentielle Grundlage der betreffenden Menschen. Gleichzeitig bildet sie den Zynismus angesichts eines maroden, von Personalmangel gequälten Gesundheitssystems in der Handschrift der Kapitalherrschaft ab. Die mit einer Impfpflicht einhergehenden Verstöße gegen das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12 GG), körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) und Unverletzlichkeit der Menschenwürde (Artikel 1 GG) werden den Menschen dabei so schamlos präsentiert, dass auch mit entsprechender propagandistischer Bemäntelung die Durchsichtigkeit der zugrundeliegenden Motive offensichtlich bleibt.

    Nötigung zum Gehorsam?

    Mit der wissenschaftlich nicht haltbaren Verkürzung des Genesenenstatus von ursprünglich 6 auf derzeit 3 Monate (tatsächlich ist es eine Reduktion von 5 auf 2 Monate, da der Status erst 28 Tage nach Infektionsbeginn gilt) schuf man ein weiteres Instrument, um den Ungeimpften entgegen ihrer o.g. Rechte und etwaigen Bedenken gegenüber Substanzen, die dem Gentechnik-Bereich zuzuordnen sind, „Freiwilligkeit“, also gesellschaftlichen Gehorsam abzunötigen. Vor dem Hintergrund, dass Untersuchungen zur Beständigkeit einer natürlich erworbenen Immunität gegenüber Sars-Cov-2 eine Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper für mindestens 1 Jahr (maximaler bis dato verfügbarer Untersuchungszeitraum) zeigen, offenbart sich damit die Systematik der erdachten Nötigungsstrategie[2]. Dem möglichen Einwand, dass neutralisierende Antikörper gegen eine bestimmte Sars-Cov-2-Variante möglicherweise weniger wirksam gegenüber einer anderen Virusvariante sind, sei gegenübergestellt, dass auch für nicht-neutralisierende Antikörper ein vergleichbarer Schutz angenommen werden kann[3]. Weiterhin stehen die Daten zur Langlebigkeit von Sars-Cov-2-spezifischen Antikörpern im Einklang mit länger bekannten Daten bezüglich Sars-Cov-1, die eine Langlebigkeit sowohl spezifischer Antikörper als auch einer spezifischen T-Zell-Immunität zeigen[4].

    Es ist außerdem bekannt, dass Genesene eine langfristige sIgA (sekretorisches Immunglobulin A)-basierte Schleimhautimmunität sowie spezifische T-Zellimmunität aufweisen, die maßgeblich die adaptive Immunantwort gegen Sars-Cov-2 mitbestimmen[5]. Diese natürlich erworbene Immunität ist der durch eine intramuskuläre Impfung erworbenen Immunität jedoch weit überlegen. Eine intramuskuläre Impfung bewirkt tatsächlich aufgrund fehlenden Schleimhautkontaktes vornehmlich die Bildung von IgG, welches erst in den unteren Atemwegen wirkt, sIgA hingegen vermittelt eine Abwehr der Infektion bereits in den oberen Atemwegen, da es im Gegensatz zu IgG schleimhautgängig ist.

    Da all diese Erkenntnisse jedoch der Verkürzung des Genesenenstatus im Wege stehen, spielen sie in den Schein-Erwägungen und Pseudo-Debatten eben keine Rolle und werden strikt ignoriert, ja sie scheinen mit einem Bann des Unsagbaren belegt zu sein oder werden in zielgerichteter Weise verdreht.

    Ethisch essenzielle Errungenschaften der Nachkriegszeit, denen entsprechend die Freiwilligkeit als unbedingte Voraussetzung für einen medizinischen Eingriff gilt, festgehalten im Nürnberger Kodex sowie der Deklaration von Helsinki, werden durch die geplante Impfpflicht in gravierendster Weise missachtet. Hinzu kommt, dass die in der Regel erst nach 10-jähriger Prüfung vorliegenden Daten zu Wirksamkeit und (Langzeit-)Sicherheit von zulassungspflichtigen Arzneimitteln für Corona-Impfsubstanzen noch ausstehen und daher vernünftigerweise Vorsicht bezüglich deren Unbedenklichkeit nach sich ziehen. Dies steht im Einklang mit der gegenüber anderen Arzneistoffen stark erhöhten Zahl gemeldeter Verdachtsfälle schwerwiegender unerwünschter Arzneimittelwirkungen[6], wobei von einer gravierenden Untererfassung ausgegangen werden kann[7]. In Zeiten des angeblichen Hochhaltens der Antidiskriminierung und des Schutzes der Individualität schert man Menschen dennoch über einen Kamm und missachtet die individuelle Risiko-Nutzen Abwägung, die bei medizinischen Eingriffen unabdingbar ist. Was ist aus „my body, my choice“ geworden?

    Eine Impfpflicht ist zum Erreichen der ausgerufenen Zwecke, also der Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems sowie eines auf Infektionsprävention beruhenden Fremdschutzes, weder geeignet noch angemessen. So nimmt die kleinlaute Herunterstufung der ausgelobten langfristigen Wirkmächtigkeit der Corona-Impfsubstanzen von einem Eigen- und Fremdschutz auf lediglich nur noch den Eigenschutz einer Impfpflicht jeglichen Raum[8]. Dies steht im Einklang mit der hohen Anzahl an Infektionen unter Geimpften.

    Dass eine Impfung keinen signifikanten Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Gesundheits-einrichtungen hat, wurde für saisonale Respirationserkrankungen bereits anhand von Metaanalysen gezeigt[9].

    Fassen wir zusammen:

    Ein Fremdschutz, mit dem eine Impfpflicht begründet wird, ist nicht gewährleistet.

    Es ist nicht verfassungsgemäß, Eigenschutz bei Menschen durch Nötigung zu erzwingen, wo doch jedem anderen Menschen Möglichkeiten des Eigenschutzes offenstehen. Beachtenswert ist in diesem Kontext zudem, dass ein Eigenschutz durch in ihrer Effizienz fragliche Impfsubstanzen an sich nicht garantiert werden kann.

    Die durch eine auf Nötigung basierende Impfpflicht (und angewandte Maßnahmen zur Durchsetzung dieser) in Kauf genommene grobe Verletzung der im Grundgesetz eigentlich garantierten persönlichen Schutzrechte ist weder verfassungsgemäß noch ethisch vertretbar, aber wegbereitend für die Verfestigung einer zukünftigen Segregationsgesellschaft. Die Anzeichen dafür, wie „fürsorglich“ und „wohlwollend“ der Mensch im Mittelpunkt allen staatlichen Handelns steht, sollten mittlerweile auch für Faschismus-blinde, obrigkeitshörige Pseudolinke unübersehbar sein.

    Denn Impfen schützt vor allem eins,

    und zwar die Kapitalinteressen der Pharmabranche!

    Bekanntlich eine der einflussreichsten Branchen in Deutschland.

    Tatsächlich wurden bis Ende 2023 ca. 550 Millionen Impfdosen für Deutschland bestellt, und schon das legt Zeugnis ab von der kranken Liaison von Staat und Pharma. Bei rund 83 Millionen Einwohnern mit ungefähr 70 Millionen über 18-Jährigen kann man sich schon die Frage stellen, wie viele Impfungen der Staat für jeden Deutschen in besagtem Zeitraum so angedacht hat? Vor dem Hintergrund der in Frage zu stellenden Schutzwirkung gegen die aktuell grassierende Virusvariante und gegen zukünftig zu erwartende Varianten gibt es hier sicher viel Spielraum.

    Es ist an uns, den Spielraum für autoritäre staatliche Anmaßungen prinzipiell einzugrenzen und uns diesen entschieden entgegenzustellen!

    Lasst uns widerständig bleiben!

    Wir sagen NEIN zur Impfpflicht!

    Wir sagen NEIN zur Segregationspolitik!

    Wir treten ein für eine freie Impfentscheidung!

    Für echte Solidarität, gegen Ausgrenzung und Unterdrückung!

    Nie wieder Faschismus!

    Seht auch hier rein: https://t.me/FreieLinkeAnarchisten

    Erstveröffentlicht: https://wordsmith.social/freielinkeanarchisten/der-unfreiwilligen-zahmung


    [1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_N085_224.html

    [2] Yang Y et al, 2022, Nat Microbiol. Longitudinal analysis of antibody dynamics in COVID-19 convalescents reveals neutralizing responses up to 16 months after infection. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35132197/. Gussarow D et al, 2021, Front Med. Long-Lasting Immunity Against SARS-CoV-2: Dream or Reality? https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34901085/

    [3] Bahnan W et al, 2022, Front Immunol. Spike-Dependent Opsonization Indicates Both Dose-Dependent Inhibition of Phagocytosis and That Non-Neutralizing Antibodies Can Confer Protection to SARS-CoV-2. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35095897/

    [4] Li T et al, PLoS One, 2006. Long-term persistence of robust antibody and cytotoxic T cell responses in recovered patients infected with SARS coronavirus. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17183651/. Peng H et al, Virology, 2006. Long-lived memory T lymphocyte responses against SARS coronavirus nucleocapsid protein in SARS-recovered patients. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/16690096/

    [5] Quinti I et al, Front Cell Infect Microbiol, 2021. IgA Antibodies and IgA Deficiency in SARS-CoV-2 Infection. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33889552/. Sekine, T et al, 2020, Cell. Robust T Cell Immunity in Convalescent Individuals with Asymptomatic or Mild COVID-19. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32979941/. Braun, J et al, 2020, Nature. SARS-CoV-2-reactive T cells in healthy donors and patients with COVID-19. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32726801/. Le Bert, N et al, 2020, Nature. SARS-CoV-2-specific T cell immunity in cases of COVID-19 and SARS, and uninfected controls. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32668444/

    [6] https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html# (Listung Verdachtsfälle nach Auswahl des Buchstabens „C“ unter dem Stichwort „Covid 19“)

    [7] https://bkk-provita.de/wp-content/uploads/2022/02/Paul-Ehrlich-Institut-Presseinformation-Impfnebenwirkungen-nach-Corona-Impfung-1.pdf

    [8] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

    [9] Thomas RE et al, 2016, Cochrane Database Syst Rev. Influenza vaccination for healthcare workers who care for people aged 60 or older living in long-term care institutions. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27251461/. Enli Wei W et al, 2020, BMC Health Serv Res. The impact of healthcare worker influenza vaccination on nosocomial influenza in a tertiary hospital: an ecological study. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32650745/

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