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Der Digital Services Act (DSA)

    Von Dr. Manfred Kölsch – 16. Januar 2024.

    Meinungsfreiheit – ein Auslaufmodell – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (netzwerkkrista.de) (Netzfund)

    An dieser europäischen Verordnung wird beispielhaft gezeigt, wie nationale und EU-Institutionen Hand in Hand alternative Informationsflüsse verhindern. Sie höhlen damit die verfassungsrechtlich verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit aus und befördern dieses Bestreben durch ein europaweit gespanntes Überwachungssystem.

    Entwicklung und Stellungnahmen zum DSA

    Am 16.11.2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über den Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act – im Folgenden DSA genannt) in Kraft getreten.

    Sie gilt spätestens ab dem 17.02.2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat in erster Linie für „sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen“ (Art. 33 Abs. 4, Art. 92, 93 Abs. 2 DSA).

    Diese werden unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen verpflichtet, alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.

    Trotz seiner unmittelbaren Geltung im deutschen Recht bedarf der DSA eines konkretisierenden nationalen Ausführungsgesetzes. Ein Entwurf dieses Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-Entwurf) wurde von der Bundesregierung am 20.12.2023 verabschiedet.

    Beraten und beschlossen werden soll er im Bundestag vor dem 17.02.2024. Der Bundesminister für Digitales Volker Wissing dazu: „Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Wir schaffen eine starke Plattformaufsicht, damit jeder in Deutschland im Netz sicher und frei unterwegs sein kann.“

    Der DSA, der das bis dahin in Deutschland geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das Telemediengesetz (TMG) ablöst, ist mit mehr als 150 Erwägungsgründen und 93 verfügenden Artikeln ein legislatives Großvorhaben. Der dazugehörige Bericht des Europäischen Parlaments umfasst fast 1.000 Seiten.

    Der DSA gibt die Richtung vor, in die die europäische Digitalpolitik mit deutscher Unterstützung voranschreitet.

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